© Freiherr-vom-Stein Schule kooperative Realschule plus Rheinstr. 12 - 14 56412 Nentershausen 06485 / 91 10 93 Disclaimer Impressum Datenschutz
Schulbuchliste Klassenstufe 5
Schulbuchliste Klassenstufe 6
Schulbuchliste Klassenstufe 7 Berufsreife
Schulbuchliste Klassenstufe 7 qual. Sek. I
Schulbuchliste Klassenstufe 8 Berufsreife
Schulbuchliste Klassenstufe 8 qual. Sek. I
Schulbuchliste Klassenstufe 9 Berufsreife
Schulbuchliste Klassenstufe 9 qual. Sek. I
Schulbuchliste Klassenstufe 10
Fahrtkostenantrag (Sj. 2023/2024)
Fahrtkostenantrag (Sj. 2022/2023)
Merkblatt zur Schülerbeförderung
Ihre Kontaktdaten haben sich im Laufe des Schuljahres geändert:? Änderungsmitteilung der Kontaktdaten
Sie müssen Ihr Kind abmelden?
Schön, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten. Bitte füllen Sie die folgenden Formulare aus, die dann umgehend nach Abgabe im Sekretariat weiter bearbeitet werden.
Unsere Schülerinnen und Schüler werden mit Linienfahrten und mit eigens für die Schule eingerichteten Vertragsfahrten befördert, die wir ab einer Gruppengröße von 8 Schülern in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung WW einrichten.
Aktuelle Hinweise zu Busverbindungen von und nach Nentershausen (DB-Regio):
Einkommensabhängig besteht die Möglichkeit, an der sog. Schulbuchausleihe RLP teilzunehmen. Einen Überblick über die eingesetzten Lehrwerke erhalten Sie hier:
Satzungsinfo: Ermäßigung/Erlass Essensgeld
Fragen: FAQ
So funktioniert die Onlineregistrierung
Essen bestellen
Antrag auf Ermäßigung Essensgeld
Anmeldung zur GTS und Kostenübernahme
Antrag auf Ermäßigung Essensgeld
Mensaordnung und Satzungsänderung
Antrag auf Ermäßigung Essensgeld
Kopfläuse: Behandlungsschema
Kopfläuse: Merkblatt (d. Gesundheitsamtes)
Gemeinsam vor Infektionen schützen: Merkblatt
Erkältung: Merkblatt im Umgang mit Erkältungssymptomen
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen, haben einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Für die Kinder, für die Kindergeld und Kinderzuschlag oder Wohngeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung gezahlt wird, muss ein Antrag bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Den Antrag und weitere Infos dazu finden Sie hier.